Immobilienbewertung bei Scheidung · Nürnberg

Was ist das gemeinsame Haus wirklich wert?

Eine neutrale, belastbare Bewertung für den Zugewinnausgleich – die beide Seiten und die Anwälte akzeptieren. Auf Wunsch gemeinsam beauftragt, mit geteilten Kosten. Diskret und im Takt Ihres Verfahrens.

Ein persönliches Erstgespräch am Telefon – Sie hören zuerst, mit wem Sie es zu tun haben.

Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB · gemeinsame Beauftragung möglich

Neutral für beide SeitenKein Lager, keine Partei – nur der belastbare Wert
Diskret & respektvollRücksichtsvoll organisiert, verlässlich in jeder Kleinigkeit
Gemeinsam beauftragbarBeide Ehepartner, geteilte Kosten – ein deeskalierendes Angebot
VerständlichEin Bericht, der als Verhandlungsgrundlage anerkannt wird
Der Anlass

Ohne neutrale Zahl verhandeln Sie blind

Beim Zugewinnausgleich ist die Immobilie meist der größte Vermögenswert der Ehe. Ihre Bewertung entscheidet direkt über Ihre finanzielle Zukunft.

01

Die Zahl des Ex-Partners

Der Partner nennt einen Wert, dem Sie nicht trauen? Eine neutrale Bewertung ersetzt Behauptung durch eine begründete, überprüfbare Grundlage.

02

Haus halten & auszahlen

Wollen Sie im Haus bleiben und den Partner auszahlen, verlangt die Bank für die Finanzierung eine belastbare Wertbasis – kein Schätzwert.

03

Der Takt des Verfahrens

Die Anwältin fordert für die nächste Verhandlungsrunde eine Wertgrundlage. Verlässliche Termine im Takt des Verfahrens sind hier entscheidend.

Warum Acht Raum

Sachlich in der Zahl, rücksichtsvoll im Ton

Diese Situation ist belastend genug. Sie verdient eine Bewertung, die klar in der Sache und menschlich im Umgang ist.

Absolute Neutralität

Wir stehen auf keiner Seite. Unser einziges Interesse ist der korrekte, begründete Wert – das macht das Ergebnis für alle Beteiligten tragfähig.

Diskret und einfühlsam

Kein Mitleid, keine Floskeln – aber Respekt und Diskretion. Der Ortstermin wird rücksichtsvoll organisiert, auf Wunsch getrennt mit beiden Parteien.

Verlässlich im Verfahrenstakt

Rückruf wie versprochen, Termine wie zugesagt. Verlässlichkeit in Kleinigkeiten schafft hier das Vertrauen, auf das es ankommt.

Verständlich erklärt

Keine Fachbegriffe ohne Erklärung. Ein Bericht, den Sie, Ihr Partner und beide Anwälte ohne Vorwissen nachvollziehen.

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Ablauf

In vier Schritten zur belastbaren Wertgrundlage

Rücksichtsvoll organisiert und im Takt Ihres Verfahrens.

1

Persönliches Erstgespräch

Wir sprechen zuerst am Telefon – Sie hören, mit wem Sie es zu tun haben. Sie erhalten eine Einordnung und einen Festpreis; auf Wunsch als gemeinsames Angebot für beide Partner.

2

Ortstermin

Ein rücksichtsvoll organisierter Termin an der Immobilie – bei Bedarf getrennt abgestimmt mit beiden Parteien.

3

Bewertung

Wir ermitteln den Wert neutral nach anerkannten Verfahren und dokumentieren ihn nachvollziehbar für alle Beteiligten.

4

Gutachten

Sie erhalten das Gutachten als PDF – als Verhandlungs- und Entscheidungsgrundlage, die auch die Gegenseite akzeptiert.

Preise

Klarer Festpreis – auch bei gemeinsamer Beauftragung

Für den Zugewinnausgleich ist meist das Verkehrswertgutachten die belastbare Wahl. Bei gemeinsamer Beauftragung teilen sich beide Partner die Kosten.

Orientierung

Marktwertanalyse

690 €

Erste, schriftliche Einordnung – zur eigenen Orientierung vor der Verhandlung.

  • Lage- & Objektanalyse
  • Vergleichswerte
  • Schriftliche Wertspanne
Beliebt

Kurzgutachten

1.290 €

Fundierte Bewertung mit Besichtigung als Verhandlungsbasis.

  • Vor-Ort-Besichtigung
  • Anerkanntes Verfahren
  • Kompaktes PDF-Gutachten
Für den Ausgleich

Verkehrswertgutachten

2.490 €

Vollgutachten nach §194 BauGB – anerkannte Grundlage für den Zugewinnausgleich.

  • Ausführliche Herleitung
  • Für beide Seiten akzeptiert
  • Gemeinsame Beauftragung möglich

Alle Preise sind Festpreise inkl. MwSt. – bei gemeinsamer Beauftragung teilbar. Sie kennen den Preis vor der Beauftragung.

Aus der Praxis

Eine typische Trennung – und wie sie gelöst wurde

Anonymisiertes Beispiel zur Veranschaulichung. Es zeigt, wie eine neutrale Bewertung eine Verhandlung wieder in Bewegung bringt.

Zugewinnausgleich

Eine belastbare Zahl, die beide Seiten akzeptierten

Bei einer Trennung stand die gemeinsame Eigentumswohnung im Raum. Der eine Partner nannte einen Wert, dem der andere nicht traute – die Verhandlung stockte.

Ergebnis: Ein unabhängiges Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB, gemeinsam beauftragt, lieferte eine Zahl, die beide Seiten und die Anwälte anerkannten – und die Verhandlung konnte auf sachlicher Basis weitergehen.

Anonymisiertes Beispiel ohne persönliche Angaben und ohne Rückschluss auf konkrete Personen oder Objekte.

Vertraulich und unverbindlich

Erzählen Sie uns in Ruhe, worum es geht

Ein erstes Gespräch verpflichtet zu nichts. Wir hören zu, ordnen Ihre Situation ein und zeigen Ihnen den nächsten sinnvollen Schritt – diskret und ohne Druck.

Vertrauliches Erstgespräch anfragen
Häufige Fragen

Immobilienbewertung bei Scheidung – gut zu wissen

Wer zahlt das Gutachten bei einer Scheidung?

Das lässt sich frei vereinbaren. Häufig beauftragen beide Ehepartner das Gutachten gemeinsam und teilen sich die Kosten – das ist nicht nur fair, sondern erhöht auch die Akzeptanz des Ergebnisses. Ebenso kann eine Partei allein beauftragen; wir erklären Ihnen die Vor- und Nachteile im Erstgespräch.

Akzeptiert die Gegenseite einen von mir beauftragten Gutachter?

Das ist die zentrale Frage – und der Grund, warum wir die gemeinsame Beauftragung durch beide Partner anbieten. Sie nimmt dem Ergebnis den Anschein der Parteilichkeit. Aber auch ein einseitig beauftragtes, unabhängiges Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB ist als sachliche Verhandlungsgrundlage anerkannt.

Ist die Bewertung gerichtsfest?

Ein Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB ist eine belastbare, nachvollziehbare Grundlage für Verhandlung und außergerichtliche Einigung. Wird im gerichtlichen Verfahren ausdrücklich ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen verlangt, sagen wir Ihnen das offen – viele Fälle lassen sich jedoch außergerichtlich klären.

Können Sie sich nach dem Takt unseres Verfahrens richten?

Ja. Wir stimmen die Termine auf Ihr familienrechtliches Verfahren ab, damit die Wertgrundlage rechtzeitig zur nächsten Verhandlungsrunde vorliegt.

Wie diskret läuft der Ortstermin ab?

So diskret, wie Sie es brauchen. Der Termin wird rücksichtsvoll organisiert, bei Bedarf getrennt mit beiden Parteien abgestimmt. Sie geben den Rahmen vor.

Kontakt

Vertrauliche Ersteinschätzung anfragen

Schildern Sie kurz Ihre Situation und die Immobilie. Sie erhalten zeitnah eine Einordnung und einen transparenten Festpreis – auf Wunsch als gemeinsames Angebot für beide Partner. Diskret und unverbindlich.