Rechtliches

Echtheit von Kundenbewertungen

Wie wir sicherstellen, dass dargestellte Bewertungen von echten Kundinnen und Kunden stammen (§ 5b UWG).

Warum diese Information?

Seit dem 28. Mai 2022 verpflichtet § 5b Abs. 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) Unternehmen, die Verbraucherbewertungen zugänglich machen, darüber zu informieren, ob und wie sie sicherstellen, dass die veröffentlichten Bewertungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern stammen, die die Leistung tatsächlich in Anspruch genommen haben. Diese Information kommen wir hiermit nach.

Woher stammen die Bewertungen?

Die Bewertungen, die wir auf unserer Website, in unserem Google-Unternehmensprofil oder in unseren Kommunikationsmitteln darstellen bzw. verlinken, sind Google-Rezensionen. Sie werden von unseren Kundinnen und Kunden eigenständig über ihr eigenes Google-Konto abgegeben. Wir selbst verfassen keine Bewertungen und verändern den Inhalt abgegebener Bewertungen nicht.

Wie stellen wir die Echtheit sicher?

Damit die dargestellten Bewertungen echt und aussagekräftig bleiben, gehen wir wie folgt vor:

  • Wir bitten ausschließlich Personen um eine Bewertung, mit denen ein tatsächliches Auftrags- bzw. Geschäftsverhältnis bestand – also Kundinnen und Kunden, für die wir eine Bewertung oder ein Gutachten erstellt bzw. eine Beratung durchgeführt haben.
  • Die Abgabe erfolgt freiwillig und über das jeweils eigene Google-Konto der Kundin oder des Kunden. Die Zuordnung zu einem Konto ist Teil der Echtheitsprüfung, die durch die Plattform Google erfolgt.
  • Wir kaufen keine Bewertungen, erstellen keine Bewertungen selbst und beauftragen keine Dritten mit der Abgabe von Bewertungen.
  • Wir bieten keine Gegenleistung, Vergütung oder Vergünstigung für die Abgabe einer positiven Bewertung. Eine Bitte um Bewertung ist stets ergebnisoffen.
  • Wir filtern und selektieren nicht: Wir löschen oder unterdrücken keine negativen oder kritischen Bewertungen, sondern geben das öffentlich einsehbare Gesamtbild wieder.
  • Auf den Inhalt der bei Google gespeicherten Rezensionen haben wir keinen Einfluss; sie unterliegen zusätzlich den Prüf- und Missbrauchsmechanismen von Google.

Verifizierung durch Google

Da es sich um Google-Rezensionen handelt, greifen ergänzend die technischen Prüfmechanismen von Google. Google verlangt für die Abgabe einer Rezension ein angemeldetes Google-Konto und setzt eigene Verfahren zur Erkennung und Entfernung gefälschter oder richtlinienwidriger Bewertungen ein. Eine vollständige, lückenlose Prüfung jeder einzelnen Bewertung auf ein zugrunde liegendes Geschäftsverhältnis ist uns technisch nicht möglich; wir haben jedoch keine Anhaltspunkte dafür, dass die dargestellten Bewertungen nicht von echten Kundinnen und Kunden stammen.

Hinweis auf unzulässige Bewertungen

Sollten Ihnen Bewertungen auffallen, die Ihrer Auffassung nach nicht echt sind oder gegen geltendes Recht verstoßen, können Sie uns dies jederzeit mitteilen. Wir gehen solchen Hinweisen nach und melden auffällige Rezensionen gegebenenfalls an Google.

Stand: August 2026