Ein unabhängiges Gutachten, das vor dem Finanzamt standhält und in der Erbengemeinschaft niemand anzweifelt. Zum Festpreis, mit verbindlicher Lieferzeit – auch, wenn Sie nicht in Nürnberg wohnen.
Antwort noch am selben Tag, schriftliches Festpreisangebot binnen 24 Stunden.
Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB · Nachweis des niedrigeren Werts nach §198 BewG
Meist geht es nicht nur um einen Wert, sondern um Steuer, Familienfrieden und eine Entscheidung – alle drei brauchen dieselbe belastbare Grundlage.
Der pauschale Wert des Finanzamts erscheint zu hoch? Mit einem Gutachten weisen Sie den niedrigeren gemeinen Wert nach §198 BewG nach – wenige Prozent Unterschied entscheiden über fünfstellige Steuerbeträge.
Miterben wollen ausgezahlt werden – dafür braucht es eine neutrale, akzeptierte Basis. Eine begründete Zahl verhindert Streit, bevor er entsteht.
Vermieten, selbst nutzen oder verkaufen? Jede Entscheidung beginnt mit der ehrlichen Frage, was die Immobilie heute wirklich wert ist.
Setzt das Finanzamt den Immobilienwert nach dem vereinfachten Verfahren zu hoch an, erlaubt § 198 BewG den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts – durch ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten. Genau dieser Nachweis ist oft der Hebel, der Ihre Erbschaftsteuer spürbar senkt.
Für die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft und für Ihre eigene Entscheidung liefert ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB eine Zahl, die vor allen Beteiligten Bestand hat – hergeleitet mit anerkannten Verfahren nach ImmoWertV, verständlich auch für fachfremde Leser.
Sie sind unsicher, welche Gutachtenart Sie brauchen? Im kostenlosen Erstgespräch ordnen wir Ihren Fall präzise ein – und sagen Ihnen ehrlich, wenn die günstigere Variante genügt.
Die häufigste Sorge im Erbfall: „Makler bewerten nur, um an den Verkaufsauftrag zu kommen.“ Acht Raum ist bewusst als reine Bewertungsadresse aufgestellt.
Wir sind Gutachter, nicht Makler. Wir wollen Ihre geerbte Immobilie nicht vermitteln – wir ermitteln neutral ihren Wert. Punkt.
Nachvollziehbar hergeleitet nach anerkannten Verfahren – die Basis für den Nachweis nach §198 BewG.
Fristen im Erbfall sind eng. Erstantwort am selben Tag, schriftliches Angebot binnen 24 Stunden, verbindliche Lieferzeit.
Ein Bericht, den auch Miterben ohne Vorwissen nachvollziehen – die beste Vorbeugung gegen Streit.
Auch vollständig aus der Ferne machbar – per E-Mail und Videocall, nur der Ortstermin ist vor Ort.
Sie schildern den Fall und Ihren Anlass. Sie erhalten noch am selben Tag eine Einordnung und ein schriftliches Festpreisangebot binnen 24 Stunden.
Ein Termin an der Immobilie in Nürnberg, Fürth oder Erlangen – Unterlagen sichten wir vorab, Sie müssen dafür nicht anreisen.
Wir ermitteln den Wert nach anerkannten Verfahren und dokumentieren jeden Schritt – belastbar für Finanzamt und Miterben.
Sie erhalten Ihr Gutachten als PDF, auf Wunsch mit persönlicher Erläuterung für Sie und die Erbengemeinschaft.
Für den Nachweis beim Finanzamt und die Erbauseinandersetzung ist in der Regel das Verkehrswertgutachten die richtige Wahl. Im Erstgespräch klären wir Ihren Fall.
Erste, schriftliche Einordnung des Werts – zur reinen Orientierung.
Fundiertes Gutachten mit Besichtigung – für die interne Auseinandersetzung der Erben.
Vollgutachten nach §194 BauGB – die Basis für den Nachweis nach §198 BewG.
Alle Preise sind Festpreise inkl. MwSt. – Sie kennen den Preis vor der Beauftragung.
Anonymisiertes Beispiel zur Veranschaulichung. Es zeigt, wie eine unabhängige Bewertung im Erbfall für Klarheit sorgt.
Nach einem Erbfall stand ein Reihenhaus in Nürnberg im Nachlass. Das Finanzamt setzte einen pauschalen Wert an, den die Erben für zu hoch hielten – gleichzeitig fehlte eine neutrale Basis, um einen der Geschwister auszuzahlen.
Anonymisiertes Beispiel ohne persönliche Angaben und ohne Rückschluss auf konkrete Personen oder Objekte.
Sie müssen nicht warten, bis alle Unterlagen vollständig sind. Ein Anruf oder eine E-Mail genügt – wir ordnen den Fall ein und schicken Ihnen ein Festpreisangebot mit verbindlicher Lieferzeit.
Fall unverbindlich schildernFür den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nach §198 BewG ist in der Regel ein Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB erforderlich. Wir erstellen es nachvollziehbar hergeleitet nach anerkannten Verfahren, sodass es als Nachweis gegenüber dem Finanzamt dienen kann. Im Erstgespräch sagen wir Ihnen, ob es in Ihrem Fall nötig ist.
Wenn der vom Finanzamt pauschal angesetzte Wert höher ist als der tatsächliche Verkehrswert, ja. Der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach §198 BewG kann die Bemessungsgrundlage – und damit die Steuer – spürbar reduzieren. Bei einem Objekt im Wert von mehreren Hunderttausend Euro entscheiden wenige Prozent über fünfstellige Beträge.
Sie erhalten noch am selben Tag eine erste Antwort und binnen 24 Stunden ein schriftliches Festpreisangebot. Nach Ortstermin und Unterlagen liefern wir ein Kurzgutachten meist in wenigen Tagen, ein vollumfängliches Verkehrswertgutachten in der Regel innerhalb von zwei bis drei Wochen.
Ja. Erstklärung und Abstimmung laufen per Telefon, E-Mail und Videocall. Nur der Ortstermin findet an der Immobilie statt – dafür müssen Sie nicht selbst anreisen.
Gerade dann. Eine neutrale, begründete Zahl ist der Schlüssel zum Familienfrieden. Unser Bericht ist so geschrieben, dass ihn auch Miterben ohne Vorwissen nachvollziehen – das entzieht dem Streit die Grundlage.
Beschreiben Sie kurz die geerbte Immobilie und Ihren Anlass (Erbschaftsteuer, Auseinandersetzung, Entscheidung). Sie erhalten zeitnah eine Einordnung und einen transparenten Festpreis. Unverbindlich und diskret.