Immobilienbewertung im Erbfall · Nürnberg

Das geerbte Haus – fair und finanzamtssicher bewertet

Ein unabhängiges Gutachten, das vor dem Finanzamt standhält und in der Erbengemeinschaft niemand anzweifelt. Zum Festpreis, mit verbindlicher Lieferzeit – auch, wenn Sie nicht in Nürnberg wohnen.

Antwort noch am selben Tag, schriftliches Festpreisangebot binnen 24 Stunden.

Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB · Nachweis des niedrigeren Werts nach §198 BewG

FinanzamtssicherWertermittlung nach §194 BauGB & §198 BewG
TermintreuVerbindliche Lieferzeit – keine gerissenen Fristen
Neutral für alle ErbenEine Zahl, die auch die Geschwister nachvollziehen
Ohne VerkaufsinteresseWir bewerten – wir wollen Ihr Haus nicht verkaufen
Der Anlass

Drei Fragen liegen im Erbfall gleichzeitig auf dem Tisch

Meist geht es nicht nur um einen Wert, sondern um Steuer, Familienfrieden und eine Entscheidung – alle drei brauchen dieselbe belastbare Grundlage.

01

Erbschaftsteuer

Der pauschale Wert des Finanzamts erscheint zu hoch? Mit einem Gutachten weisen Sie den niedrigeren gemeinen Wert nach §198 BewG nach – wenige Prozent Unterschied entscheiden über fünfstellige Steuerbeträge.

02

Erbengemeinschaft

Miterben wollen ausgezahlt werden – dafür braucht es eine neutrale, akzeptierte Basis. Eine begründete Zahl verhindert Streit, bevor er entsteht.

03

Behalten oder verkaufen?

Vermieten, selbst nutzen oder verkaufen? Jede Entscheidung beginnt mit der ehrlichen Frage, was die Immobilie heute wirklich wert ist.

Warum Acht Raum

Unabhängig – das ist im Erbfall kein Detail, sondern der Kern

Die häufigste Sorge im Erbfall: „Makler bewerten nur, um an den Verkaufsauftrag zu kommen.“ Acht Raum ist bewusst als reine Bewertungsadresse aufgestellt.

Kein Verkaufsinteresse

Wir sind Gutachter, nicht Makler. Wir wollen Ihre geerbte Immobilie nicht vermitteln – wir ermitteln neutral ihren Wert. Punkt.

Belastbar gegenüber dem Finanzamt

Nachvollziehbar hergeleitet nach anerkannten Verfahren – die Basis für den Nachweis nach §198 BewG.

Tempo als Produktmerkmal

Fristen im Erbfall sind eng. Erstantwort am selben Tag, schriftliches Angebot binnen 24 Stunden, verbindliche Lieferzeit.

Für die Geschwister verständlich

Ein Bericht, den auch Miterben ohne Vorwissen nachvollziehen – die beste Vorbeugung gegen Streit.

Jetzt unverbindlich anfragen

Ablauf

In vier Schritten zur finanzamtssicheren Zahl

Auch vollständig aus der Ferne machbar – per E-Mail und Videocall, nur der Ortstermin ist vor Ort.

1

Anfrage & Erstgespräch

Sie schildern den Fall und Ihren Anlass. Sie erhalten noch am selben Tag eine Einordnung und ein schriftliches Festpreisangebot binnen 24 Stunden.

2

Ortstermin

Ein Termin an der Immobilie in Nürnberg, Fürth oder Erlangen – Unterlagen sichten wir vorab, Sie müssen dafür nicht anreisen.

3

Bewertung

Wir ermitteln den Wert nach anerkannten Verfahren und dokumentieren jeden Schritt – belastbar für Finanzamt und Miterben.

4

Gutachten

Sie erhalten Ihr Gutachten als PDF, auf Wunsch mit persönlicher Erläuterung für Sie und die Erbengemeinschaft.

Preise

Welche Bewertung Sie im Erbfall brauchen

Für den Nachweis beim Finanzamt und die Erbauseinandersetzung ist in der Regel das Verkehrswertgutachten die richtige Wahl. Im Erstgespräch klären wir Ihren Fall.

Orientierung

Marktwertanalyse

690 €

Erste, schriftliche Einordnung des Werts – zur reinen Orientierung.

  • Lage- & Objektanalyse
  • Aktuelle Vergleichswerte
  • Schriftliche Wertspanne
Beliebt

Kurzgutachten

1.290 €

Fundiertes Gutachten mit Besichtigung – für die interne Auseinandersetzung der Erben.

  • Vor-Ort-Besichtigung
  • Anerkanntes Verfahren
  • Kompaktes PDF-Gutachten
Für das Finanzamt

Verkehrswertgutachten

2.490 €

Vollgutachten nach §194 BauGB – die Basis für den Nachweis nach §198 BewG.

  • Ausführliche Herleitung
  • Für Erbschaftsteuer & Auseinandersetzung
  • Vollständige Dokumentation

Alle Preise sind Festpreise inkl. MwSt. – Sie kennen den Preis vor der Beauftragung.

Aus der Praxis

Ein typischer Erbfall – und wie er gelöst wurde

Anonymisiertes Beispiel zur Veranschaulichung. Es zeigt, wie eine unabhängige Bewertung im Erbfall für Klarheit sorgt.

Erbengemeinschaft & Finanzamt

Ein faires Ergebnis für drei Geschwister – und eine niedrigere Steuer

Nach einem Erbfall stand ein Reihenhaus in Nürnberg im Nachlass. Das Finanzamt setzte einen pauschalen Wert an, den die Erben für zu hoch hielten – gleichzeitig fehlte eine neutrale Basis, um einen der Geschwister auszuzahlen.

Ergebnis: Ein Verkehrswertgutachten wies über §198 BewG einen niedrigeren gemeinen Wert nach und diente zugleich als akzeptierte Grundlage für die Auszahlung – die Erben einigten sich ohne Streit.

Anonymisiertes Beispiel ohne persönliche Angaben und ohne Rückschluss auf konkrete Personen oder Objekte.

Frist im Nacken?

Schildern Sie uns kurz Ihren Erbfall

Sie müssen nicht warten, bis alle Unterlagen vollständig sind. Ein Anruf oder eine E-Mail genügt – wir ordnen den Fall ein und schicken Ihnen ein Festpreisangebot mit verbindlicher Lieferzeit.

Fall unverbindlich schildern
Häufige Fragen

Immobilie im Erbfall bewerten – gut zu wissen

Welches Gutachten akzeptiert das Finanzamt für die Erbschaftsteuer?

Für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nach §198 BewG ist in der Regel ein Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB erforderlich. Wir erstellen es nachvollziehbar hergeleitet nach anerkannten Verfahren, sodass es als Nachweis gegenüber dem Finanzamt dienen kann. Im Erstgespräch sagen wir Ihnen, ob es in Ihrem Fall nötig ist.

Kann ein Gutachten meine Erbschaftsteuer senken?

Wenn der vom Finanzamt pauschal angesetzte Wert höher ist als der tatsächliche Verkehrswert, ja. Der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach §198 BewG kann die Bemessungsgrundlage – und damit die Steuer – spürbar reduzieren. Bei einem Objekt im Wert von mehreren Hunderttausend Euro entscheiden wenige Prozent über fünfstellige Beträge.

Wie schnell bekomme ich das Gutachten?

Sie erhalten noch am selben Tag eine erste Antwort und binnen 24 Stunden ein schriftliches Festpreisangebot. Nach Ortstermin und Unterlagen liefern wir ein Kurzgutachten meist in wenigen Tagen, ein vollumfängliches Verkehrswertgutachten in der Regel innerhalb von zwei bis drei Wochen.

Ich wohne nicht in Nürnberg – geht das trotzdem?

Ja. Erstklärung und Abstimmung laufen per Telefon, E-Mail und Videocall. Nur der Ortstermin findet an der Immobilie statt – dafür müssen Sie nicht selbst anreisen.

Wir sind eine Erbengemeinschaft mit unterschiedlichen Vorstellungen. Hilft das?

Gerade dann. Eine neutrale, begründete Zahl ist der Schlüssel zum Familienfrieden. Unser Bericht ist so geschrieben, dass ihn auch Miterben ohne Vorwissen nachvollziehen – das entzieht dem Streit die Grundlage.

Kontakt

Erbfall schildern – Festpreis erhalten

Beschreiben Sie kurz die geerbte Immobilie und Ihren Anlass (Erbschaftsteuer, Auseinandersetzung, Entscheidung). Sie erhalten zeitnah eine Einordnung und einen transparenten Festpreis. Unverbindlich und diskret.